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E H E G A T T E N - B Ü R G S C H A F T Ein Ehegatte, der sich krass überfordert für ein staatlich gefördertes Existenz-gründungsdarlehen verbürgt, handelt regelmäßig aus emotionaler Verbunden-heit. Diese von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung wird auch nicht dadurch widerlegt, daß vorgetragen wird, der Bürge solle an verantwortlicher Stelle im Betrieb mitarbeiten. BGH, Urteil vom 25.1.2005 – XI ZR 28/04
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